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| THEMA DES MONATS | |||
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Prospekthaftung eines so genannten "Hintermanns" bei einem Bauträgermodell
(Autor: RA Wolfgang R.W. Arndt) Mit seiner Entscheidung vom 13.11.2003, VII ZR 26/03 beschäftigt sich der Siebte Zivilsenat des Bundesgerichthofs nach seiner Entscheidung aus September 2000 erneut mit der Prospekthaftung eines so genannten "Hintermanns" bei einem Bauträgermodell (im Übrigen in Bezug auf den identischen Beklagten, wie in der Entscheidung im Jahre 2000, BGHZ 145, 121). Im Ergebnis wird die rechtlich ohnehin wenig fundiert begründete Haftung noch ausgedehnt, indem es ausreicht, dass der fehlerhafte Prospekt mit Wissen des Hintermanns Anlageinteressenten zugänglich gemacht wird. Von einem Wissen um die Prospektfehler bzw. einem tatsächlichen Einfluss auf die Gestaltung des Prospektes ist nicht mehr die Rede. |
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| RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT | |||
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Grenzen der Verpflichtung des Bürgen aus einer Bürgschaft gem. § 7 MaBV (Autor: RA Achim Werner) Mit dem auch unter dem Gesichtspunkt der Grundsätze von Treu und Glauben begrenzten Risiko, welches eine Bank, die für einen Bauträger einer Bürgschaft gem. § 7 MaBV gestellt hatte, so dass der Bauträger vor Fertigstellung den Kaufpreis entgegennehmen durfte, hat sich der BGH in einer Entscheidung vom 27.01.2004 (XI ZR 111/03) befasst. In tatsächlicher Hinsicht ging es dabei darum, dass zwischen Bauträger und Erwerber eine zusätzliche, nicht mit der Bank abgestimmte Vereinbarung getroffen, wonach die endgültige Fertigstellung der in Rede stehenden Gewerbeeinheit hinausgeschoben wurde, bis ein entsprechender Mieter gefunden war, um den endgültigen Ausbau dann nach den Vorstellungen dieses Mieters vorzunehmen. Pflicht zur Prospektaktualisierung (BGH-Urteil vom 15.12.2003, II ZR 244/01) Ändern sich nach Herausgabe eines Anlageprospektes Umstände oder Bedingungen, welche zu einer Verzögerung des Projektes oder zu einer Verminderung der für einen Abschreibungszeitraum in Aussicht gestellten Verlustzuweisungen führen können, sind die Prospektverantwortlichen verpflichtet, durch eine Prospektergänzung oder einen Warnhinweis Beitrittswillige jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung hierüber zu unterrichten. Unwirksamkeit der Treuhandvollmacht, Konkludente Genehmigung nur bei entsprechendem Bewusstsein (BGH-Urteil vom 16.09.2003, XI ZR 74/02) 1. Ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag (hier auf Erwerb von Wohnungseigentum gerichtet) nichtig, weil er gegen Artikel 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz in Verbindung mit § 134 BGB gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, umfasst dies auch die erteilte umfassende Abschlussvollmacht. ... Umfang der Beratungspflicht des Verkäufers/Vermittlers (BGH-Urteil vom 31.10.2003, V ZR 423/02) 1. Ein zu dem Kauf hinzutretender Beratungsvertrag kann zustande kommen, wenn der Verkäufer den Käufer unter Zuhilfenahme einer Berechnung der Rentierlichkeit zum Ankauf einer Immobilie bewegt (in Anschluss an den Senat BGHZ 140, 111 = ZFIR 1999, 180 = ZIP 1999, 193, dazu EWiR 1999, 107 (Himmelmann)). ... |
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| IM FOKUS | |||
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Praxisbezogene Anmerkungen zur teilweisen Neufassung des Medienerlasses (Autor: RA Dipl.-Kfm. Jürgen Müller) Seit die Finanzverwaltung im August vergangenen Jahres die TZ 9-11 des sogenannten Medienerlasses (BMF-Schreiben vom 23. Februar 2001) teilweise neu formuliert hat, haben die hieran interessierten und die hierdurch Betroffenen unterschiedlichste Erfahrungen gemacht. Die Reaktionen in der Presse reichten anfangs von "Steuerliche Klarheit bei Medienfonds" (so die FAZ in ihrer Internetausgabe vom 12. August 2003) bis zu "Eichel legt Steuersparer an die Kette" (die Süddeutsche in ihrer Internetausgabe vom 06. August 2003). Die Fachzeitschrift Filmecho titelte am 11. August 2003 "Medienerlass schafft Rechtssicherheit". |
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